| Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB |
 |
| 1. |
Abschluss des Buchungsvertrages
|
Mit der Anmeldung bietet der Kunde Calas de Mallorca den Abschluss eines
Buchungsvertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann entweder schriftlich, per Email, per Fax,
mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Buchungsvertrag kommt mit der Annahme durch
Calas de Mallorca zustande.
|
| 2. |
Bezahlung
|
Falls in der Buchungsbestätigung nicht anders vereinbart, werden 20% der
Gesamtsumme fällig, binnen 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung. Über die geleistete Anzahlung
erhalten Sie keine gesonderte Bestätigung. Die Restzahlung erfolgt bis spätestens 8 Wochen vor
Anreise, ohne weitere Aufforderung. Gültig ist die Gutschrift auf unserem Konto. Nichtzahlungen
oder verspätete Zahlungen gelten als Rücktritt und berechtigen Calas de Mallorca die Unterkunft
anderweitig zu vermieten sowie vom säumigen Kunden eine Rücktritts- und Bearbeitungsgebühr zu
verlangen.
|
| 3. |
Umbuchung, Stornierung, Rücktritt
|
Die Umbuchung, Stornierung, Rücktritt muss schriftlich durch den anmeldenden Vertragspartner erfolgen. Maßgeblich für die Umbuchung, Stornierung, Rücktritt ist das Eingangsdatum bei Calas de Mallorca. Rücktritts- bzw Stornogebühren werden berechnet in Höhe von
10% des Mietpreises bis 90 Tage vor Anreisedatum
25% des Mietpreises zwischen 89 und 60 Tagen vor Anreisedatum
50% des Mietpreises zwischen 59 – 30 Tagen vor Anreisedatum
80% des Mietpreises zwischen dem 29 - 1 Tag vor Anreisedatum.
Bei Nichterscheinen am vereinbarten Anreisetag werden ebenfalls 80% des Mietpreises fällig. Bitte beachten Sie, dass auch eine unverschuldete Absage als Rücktritt gilt. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Bei den vorstehenden Pauschbeträgen sind die gewöhnlichen ersparten Aufwendungen und die mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung berücksichtigt. Der Kunde ist berechtigt den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit der Umbuchung / der Stornierung / dem Rücktritt keine oder geringe Kosten entstanden sind.
|
| 4. |
Leistungen
|
Bei den von Calas de Mallorca angebotenen Leistungen handelt es sich
ausschließlich um die Vermittlung von Fremdleistungen zwischen dem Unterzeichnenden, den Mitreisenden
und der jeweiligen Vertragspartei. Der Vertrag wird im Namen und für Rechnung des Leistungsträgers:
Eigentümer, Vermieter oder Verwalter – nachfolgend Eigentümer genannt - abgeschlossen. Alle
Schadensersatzansprüche des Unterzeichners –nachfolgend Mieter genannt- sind an den jeweiligen
Eigentümer zu stellen. Er gilt für den angemeldeten Zeitraum und die angemeldete Zahl von Personen
und Haustieren.
|
| 5. |
Haftung:
|
Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen, nach den Angaben des Eigentümers
sowie nach eigener Augenscheinnahme erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere
Gewalt, wie z.B. Streik, Krieg, Erdbeben, landesübliche Strom- und Wasserausfälle, Unwetterlagen wird
nicht gehaftet. Ebenfalls haften wir nicht für eine ständige Bereitschaft von Installationen wie
Zentralheizung, Pool etc., sowie in der Zeit von September bis Juni für Lärmbelästigung durch
Bautätigkeiten auf Nachbargrundstücken. Ist die Nutzung des Mietobjektes auf Grund höherer Gewalt
nicht möglich und kein Ersatzobjekt vermittelbar, so wird die Haftung auf maximal die Höhe der
vereinbarten Restzahlung beschränkt. Eine Haftung für vorübergehende Störungen in der Wasser/
- Stromversorgung oder Störungen durch Naturbedingte oder örtliche Begebenheiten wird
ausgeschlossen.
|
| 6. |
Mitwirkungspflicht:
|
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet,
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen
und den eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. Der Mieter ist aufgefordert bei Ankunft
das Inventar des Mietobjektes zu überprüfen und innerhalb von 24 Stunden dem Eigentümer Mängel zu
melden, damit Abhilfe geleistet werden kann. Auch alle sonstigen Beanstandungen an der Mietsache
müssen unverzüglich dem Eigentümer gemeldet werden. Der Mieter hat alle während seiner
Aufenthaltsdauer verursachten Schäden dem Eigentümer zu melden und die Unterkunft nebst
Inventar pfleglich zu behandeln. Die gemietete Unterkunft ist sauber, d.h. besen- und
schrankrein zu hinterlassen.
|
| 7. |
Anreise/Abreise:
|
Das Mietobjekt kann am Anreisetag ab 16:00 Uhr bezogen werden; am
Abreisetag soll der Mieter das Haus bis spätestens 10:00 Uhr verlassen. Sollte der Mieter das Objekt
am Abreisetag länger bewohnen wollen, muss er dies vor Ort mit dem Vermieter bzw. dessen Vertreter
vereinbaren.
|
| 8. |
Gerichtsstand:
|
Alle Schadensersatzansprüche des Reisenden sind an den jeweiligen
Eigentümer, Vermieter oder Verwalter vor Ort zu stellen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der
jeweilige Ort der Liegenschaft bzw. der Wohnort des Eigentümers, Vermieters oder Verwalters.
|
| 9. |
Rücktrittsrecht:
|
Calas de Mallorca kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen,
wenn der Mieter oder ein Mitreisender mutwillig Schäden im Ferienobjekt anrichtet, wenn der Mieter
oder ein Mitreisender sich nicht an Hausordnungen hält und andere Personen unangemessen stört oder
gefährdet, wenn der Mieter am Ankunftstag nicht die vereinbarte Restsumme zahlt oder die Kaution
hinterlegt. In diesen Fällen verfällt der Mietpreis.
|
| 10. |
Poolbetrieb:
|
In einigen Ferienanlagen ist der Poolbetrieb nur saisonbedingt (15.05. - 15.09.) gewährleistet.
Der genaue Zeitraum variiert und ist vom jeweiligen Verwalter und der aktuellen Wetterlage abhängig. Calas de Mallorca kann aus den
vorgenannten Gründen keine Haftung für die Poolbenutzung gewähren.
|
|
 |
|